Kosten Hochzeitsfotograf – wieviel kostet ein Hochzeitsfotograf ?

Der Punkt Ksten Hochzeitsfotograf wird hier näher beleuchtet – welche gängigen Preismodelle in der (Hochzeits)fotografie gibt es ?

Für die Kunden ist es oft schwierig zwischen den einzelnen Modellen zu unterscheiden.

Preismodelle in der (Hochzeits)fotografie

In der Fotografie kann man grundsätzlich drei Preismodelle unterscheiden:

a. Der Kunde bezahlt einen Basispreis für das Shooting (Aufnahmegebühr) und einen Bildpreis für jedes ausgearbeitete Foto oder die digitale Datei.(fixer Grundpreis und variable Kosten je Bild)

b. Der Kunde Zahlt einen Fixpreis für das Shooting und erhält die digitalen Dateien.

c. Der Kunde bezahlt nur einen Bildpreis für jene Bilder die er haben will, es gibt keine Aufnahmegebühr, dadurch wird der Bildpreis jedoch verständlicherweise höher angesetzt.

In der Praxis wird derzeit von vielen Fotografen Preismodell b.) verwendet, im Bereich der Hochzeitsfotografie wird jedoch oft auch schon Modell a.) angewendet. Preismodell c.) ist oft im Bereich der Portraitshootings in Fotostudios zu finden.

Um Euch das ganze nun anschaulich zu machen habe ich anhand eines Beispiels eine Grafik mit folgenden Eckpunkten gewählt:

Werte beispielhaft für ein Hochzeitsfotoshooting beispielsweise 6 Stunden.

Variante A: Basispreis 500 EUR, Bildpreis: 5 EUR

Variante B: Fixpreis: 1.500 EUR

Variante C: Bildpreis 10 EUR

In der folgenden Grafik findet man das Ergebnis:

 

Das heißt: Variante A und C haben in diesem Beispiel ihren BEP (break even point) bei 100 Bildern.

Ab 200 Bilder ist dann Variante B die günstigste (Zeitbezogener Preis)

Was ist das richtige Preismodell für Euch ?

Dies sind nur Beispiele und Ihr dürft euch selbst entscheiden neben der für euch richtigen Wahl des Fotografen, welches das zu euch passende Preismodell darstellt.

Wenn man nur ein Portraitshooting beim Profifotografen bucht kann durchaus Modell A gut sein, im Falle einer länger dauernden Hochzeitsreportage über mehrere Stunden empfiehlt sich jedoch Variante B. Hier stehen meist viele Kunden nach der Hochzeit sonst vor dem Problem, dass sie meist dann viel mehr Bilder haben wollen und der Gesamtpreis natürlich proportional immer höher wird.

Auch die Kosten für den Hochzeitsfotografen sind in das Gesamtbudget der Hochzeit im Vorfeld schwierig einzuplanen, weshalb es oft ratsam ist ein Pauschalangebot für eine bestimmte Leistung oder Anzahl an gebuchten Stunden zu kalkulieren.

Nutzungsrechte

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Nutzungsrechte der gemachten Fotos. Generell ist der Fotograf Urheber – auch wenn es Eure Hochzeitsbilder sind – der Fotografien.

Meist wird jedoch das Nutzungsrecht für private Zwecke übertragen, dies gehört jedoch im Vorfeld abgeklärt.

Von mir auf eurer Hochzeit gemachten Bilder könnt ihr uneingeschränkt privat nutzen, kopieren und in Facebook o.ä. sozialen Netzwerken veröffentlichen, wenn ein Hinweis auf mich als Urheber angegeben wird. Lediglich eine kommerzielle Verwertung (z.b. ihr wollt die Bilder an eine Agentur weiterverkaufen, etc) gehört speziell geregelt.

Siehe auch meine Links zu den Preisen und Kosten in der Hochzeitsfotografie: